Seminarprogramm
Die CE-Kennzeichnung –
der Weg zum sicheren Produkt
Mit dem Schwerpunkt: Neue Maschinenrichtlinie
Zum Thema
Die CE-Kennzeichnung oder genauer gesagt das Produktsicherheitsrecht umfasst alle zwingend anzuwendenden Rechtsvorschriften, die an das Inverkehrbringen von Produkten bestimmte Sicherheitsanforderungen stellen.
Aktuell ist dabei jetzt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für viele Unternehmen von besonderem Interesse.
In diesen Rechtsvorschriften sind aber die Sicherheitsanforderungen weitestgehend nur allgemein formuliert, sodass die Unternehmen aufgefordert sind, die konkreten Maßnahmen für die Herstellungsprozesse ihrer Produkte selbst zu entwickeln. Dies betrifft im Wesentlichen die sicherheitsgerechte Konstruktion sowie die technische Dokumentation mit Risikobeurteilung und Benutzerinformation.
Hierfür gilt es wirtschaftliche und auch langfristig wirksame Lösungen zu entwickeln.
Seminarziele
Das Seminar will einen vollständigen und verständlichen Überblick zur CE-Kennzeichnung geben sowie beispielhaft alle Maßnahmen zur praktischen Umsetzung aufzeigen – dabei stehen die Änderungen durch die neue Maschinenrichtlinie im Vordergrund.
Das Seminar richtet sich an alle Personen im Unternehmen, die CE-Maßnahmen durchführen oder dafür verantwortlich sind.
Zurück zum Seitenanfang
Referent
Dipl.-Ing. Volker Krey
Freier Berater + Trainer, Kassel
Seminardauer und Termine
Das Seminar wird als Tagesseminar angeboten.
Firmeninterne Seminare können individuell vereinbart werden – aktuelle Termine der öffentlichen Seminare von verschiedenen Veranstaltern nenne ich Ihnen gerne auf Anfrage.
Seminarinhalte
1. Rechtliche Grundlagen kennen
- Ziel – Begriffe – EU-Konzept
- Rechtliche Konsequenzen
- Neue Maschinenrichtlinie: Hintergründe – Inhalt
2. Anwendung der Vorschriften prüfen
- Grundlegendes und Vorgehen
- Neue Maschinenrichtlinie: Bereiche und Begriffe – Vorrang spezieller Richtlinien
3. Sicherheitsanforderungen erfüllen
- Grundlegendes und Vorgehen
- Neue Maschinenrichtlinie: Anhang I – Risikobeurteilung – Betriebsanleitung – Unvollständige Maschinen
4. Konformität nachweisen
- Grundlegendes und Vorgehen
- Neue Maschinenrichtlinie: Überblick – Verfahren für unvollständige Maschinen – EG-Konformitätserklärung und Einbauerklärung
5. Produktsicherheit organisieren
- Neue Maschinenrichtlinie: Was ist zu beachten?
- CE-Prozesse entwickeln und gestalten
Zurück zum Seitenanfang